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Der neue Radlführerschein

Die Verkehrserziehung in der Grundschule zielt auf die Befähigung der Schülerinnen und Schüler zu einer sicheren Teilhabe am Straßenverkehr sowie zu selbstverantwortlicher und alternsgerechter Mobilität.

 

Mit dem Schuljahr 24/25 wird der bisherige Fahrradpass schrittweise vom neuen Radlführerschein abgelöst. Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2024/2025 die Jahrgangsstufen 3 und 4 besuchen, erhalten nach bestandener Radfahrprüfung der Jugendverkehrsschule (Jgst. 4) noch den bisherigen Fahrradpass.

 

In den Jahrgangsstufen 1 und 2 kommt für die Vorbereitung der Jugendverkehrsschule bereits der neue Radlführerschein zum Einsatz. Da der Radlführerschein die Schülerinnen und Schüler im Idealfall bis in die Jahrgangsstufe 5 begleiten soll, wird er künftig zu Beginn der Jahrgangsstufe 1 an die Kinder ausgeteilt und, nachdem die Eltern/Erziehungsberechtigten den sicheren Schulweg mit ihren Kindern trainiert haben, wieder eingesammelt. Er verbleibt bis zum Abschluss der Jugendverkehrsschule in der Jahrgangsstufe 4 an der Schule.

 

Der Radlführerschein bindet die Eltern/Erziehungsberechtigten in die Verkehrserziehung unmittelbar ein, indem sie zusammen mit ihrem Kind den sicheren Schulweg abgehen oder abfahren und mögliche Gefahren thematisieren.

Sowohl das Training des sicheren Wegs zur Schule als auch des Wegs zur weiterführenden Schule sollen Sie als Eltern/Erziehungsberechtigten mit ihrer Unterschrift dokumentieren. In der Schule werden ergänzend dazu sogenannte Schonraumübungen auf dem Pausenhof durchgeführt.

 

Die Schülerinnen und Schüler können nur dann gefahrenbewusst und verantwortungsvoll als Verkehrsteilnehmende agieren, wenn sie in der Lage sind, anspruchsvolle Mehrfachhandlungen auszuführen und das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmenden vorausschauend zu erkennen. Der Erwerb der Kompetenzen, die erforderlich sind, um ein Fahrrad im Straßenverkehr sicher zu führen, ist eine der wichtigsten verkehrserzieherischen Aufgaben in den Jahrgangsstufen 2 und 3 und Voraussetzung für die Teilnahme an der Jugendverkehrsschule.

In der Jahrgangsstufe 2 werden dazu Übungen im Schonraum mit dem Tretroller durchgeführt, deren Ziel es ist, Gleichgewicht, Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit zu fördern. Dies werden wir in Zusammenarbeit mit der Grundschule Sandersdorf am Verkehrsübungsplatz in Sanderdorf durchführen.

 

In Jahrgangsstufe 3 werden im Schonraum Übungen mit dem Fahrrad durchgeführt, die neben der Schulung der Fahrzeugbeherrschung auch darauf abzielen, gefährliche Situationen richtig einzuschätzen und vorausschauend zu fahren. Für diese Übungen haben wir eine Zusammenarbeit mit dem ADAC organisieren können. Für die Übungen benötigen die Kinder an dem Tag ihr eigenes Fahrrad.

 

Das Absolvieren der Schonraumübungen wird von der Schule in beiden Jahrgangsstufen jeweils mit einem Siegel in Silber (Jgst. 2) bzw. Gold (Jgst. 3) und der Unterschrift der Klassenlehrkraft im Radlführerschein dokumentiert.

Das Bestehen der theoretischen Prüfung der Jugendverkehrsschule (Jgst. 4) wird im Radlführerschein ebenfalls ausgewiesen.

 

Die Teilnahme an der praktischen Radfahrprüfung der Jugendverkehrsschule in Klasse 4 setzt voraus, dass die Schonraumübungen in den Klassen 2 und 3 gem. GemBek abgeschlossen und dokumentiert, die theoretische Ausbildung gem. Ziffer 2.3 GemBek in Klasse 4 durchgeführt und die theoretische Prüfung bestanden wurde.

 

Um die Kompetenzen zu erwerben, sollte Ihr Kind kontinuierlich von Ihnen dabei unterstützt werden - und dies bereits ab der 1. Klasse.