Einschulung

Liebe Eltern unserer Schulanfänger- / innen,

auf dieser Seite können Sie sich über die rechtlichen Grundlagen und über die Schulanmeldung informieren. Außerdem erhalten Sie Tipps zum Schulanfang.

 

 

Richtlinien der Schulpflicht (gemäß Art. 37 BayEUG)

Schulpflicht:

besteht für alle Kinder, die bis zum 30. Juni des Einschulungsjahres sechs Jahre alt werden oder bereits einmal zurückgestellt wurden. Entscheidung durch Elternwille für Korridorkinder:

Der Elternwille entscheidet bei Kindern, die im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September sechs Jahre alt werden, d.h. ob die Einschulung zum regulären Zeitpunkt erfolgt oder um ein Jahr verschoben werden soll. Das Anmelde- und Einschulungsverfahren wird regulär durchlaufen mit Beratung durch die Schule.

Nach der Beratung kann mit schriftliche Rückmeldung der Eltern (bis Anfang April) der Einschulungskorridor in Anspruch genommen werden


Auf Antrag schulpflichtig: Auf Antrag werden Kinder, die bis zum 31. Dezember sechs Jahre alt werden schulpflichtig. Empfohlen wird eine Beratung durch die Schulpsychologin. Kinder, die erst im Januar oder später das sechste Lebensjahr erreichen, benötigen zur Teilnahme am Einschulungsverfahren ein schulpsychologisches Gutachten.


Folgende Unterlagen werden zur Schuleinschreibung benötigt:

  1. Anmeldeblatt

  2. Nachweis über die Schuleingangsuntersuchung des Gesundheitsamtes bzw, Termin

  3. Geburtsurkunde (Kopie, nicht beglaubigt)

  4. Sorgerechtsbeschluss (Kopie), falls nach Trennungen nur ein Elternteil erziehungsberechtigt ist

  5. Nachweise über Impfung bzw. Immunisierung gegen Masern (erhalten Sie vom Gesundheitsamt bei der Schuleingangsuntersuchung)